DW-TV: Herr Schäfer, Angst am Arbeitsplatz, täglich bis zu 5 unbezahlte Überstunden, das sind nicht die Zustände, die man in Deutschland erwarten würde, schon gar nicht mit den Gewerkschaften. Wer ist eigentlich Schuld an der Entwicklung?
Holger Schäfer: Nun ja, der Einzelfall ist schwer zu beurteilen, es gibt ja aber in Deutschland durchaus Gesetze, die verhindern, dass man unbezahlt arbeiten muss und die auch verhindern, dass bestimmte unhaltbare Zustände am Arbeitsplatz vorherrschen. Also insofern kann ich dem Einzelfall jetzt nicht raten, was er tun sollte, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, gegen solche Zustände vorzugehen.
DW-TV: Ich weiß aber nicht, ob man wirklich von einem Einzelfall reden kann, denn allein im Handel soll es 1,2 Millionen solcher geringfügig Beschäftigten geben. Das klingt in erster Linie nach einer Art lukrativem Geschäftsmodell für die Unternehmen, die dadurch natürlich billige Arbeitskräfte haben.
Holger Schäfer: Ja, aber man muss unterscheiden, zwischen dem Niedriglohnbereich, das können alle möglichen Arbeitsplätze sein, das kann Vollzeit sein, das kann Teilzeit sein, das kann geringfügige Beschäftigung sein – und der geringfügigen Beschäftigung als solche, die besagt ja zunächst erst einmal nur, dass ich in geringem Umfang arbeite, also bis zu 15 Stunden in der Woche mit einem Bruttolohn, von monatlich höchstens 400 Euro. Das können aber durchaus auch Jobs sein, die besser bezahlt sind.
DW-TV: Aber es lässt sich ja nicht leugnen, dass insbesondere dieser Teil, also gerade die geringfügig Beschäftigten, der Minijobber, gewachsen ist in den letzten Jahren. Das besagt ja sogar Ihre Studie.
Holger Schäfer: Ja, richtig. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist stark gestiegen. Das lag insbesondere an einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2003. Im Rahmen der Hartz-Reform hat man eine Minijob-Reform gemacht. Da hat man unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze von 325 auf 400 Euro angehoben. Es wurde damit attraktiver so einen Minijob zu machen, auch aus Sicht der Beschäftigten.
DW-TV: Herr Schäfer, der Fachmann vom Amt für Grundversorgung, der hat uns gerade genau das Gegenteil von dem erzählt, was Ihre Studie besagt, dass nämlich Mini-Jobs kein Sprungbrett sind in die Vollbeschäftigung.
Holger Schäfer: Ja, unsere Studie hat auch nicht so sehr ergeben, dass Minijobs ein Sprungbrett in normale Beschäftigungen sind, sondern diese Sprungbrettfunktion, die üben eher andere Formen atypischer Beschäftigung aus, zum Beispiel befristete Beschäftigung oder sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung. Da haben wir recht hohe Übergangsraten in unbefristete Vollzeitbeschäftigung, bei den Minijobs ist das eher nicht so der Fall.
DW-TV: Und was noch hinzukommt ist, dass wenn ich so einen Minijob habe, dass ich dann – das sagt Ihre Studie ja auch – nahe an der Armutsgrenze lebe. Was muss man denn machen, um diese Minijobs tatsächlich zu einem Sprungbrett zu machen?
Holger Schäfer: Ja, nun ist es natürlich auch relativ attraktiv, einen Minijob auszuüben und ergänzend Arbeitslosengeld II zu kassieren, da sind die Freibeträge relativ hoch, das heißt, ich bekomme da pro gearbeitete Stunde mehr raus, als wenn ich zum Beispiel eine Vollzeitbeschäftigung mache und dann aber meinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II komplett oder zum größten Teil einbüße. Das heißt, da gibt es auch Anreize auf beiden Seiten so eine Beschäftigung anzunehmen.
DW-TV: Ja eben, auf beiden Seiten. Im Moment reden wir über den Arbeitnehmer, aber für den Arbeitgeber ist es vermutlich genauso lukrativ? Dann entfällt die Bürokratie, es ist billiger...
Holger Schäfer: Nein, billiger ist es nicht. Geringfügig Beschäftigte zahlen zwar keine Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialversicherung, die sind aber sogar noch höher als bei regulärer Beschäftigung.
DW-TV: Würde gegen dieses Argument des Armutsrisikos, das bei Minijobbern ja angestiegen ist, vielleicht ein Mindestlohn helfen, sollte man darüber noch mal nachdenken?
Holger Schäfer: Das ist die Frage, ob das wirklich helfen würde, weil natürlich immer die Gefahr besteht, wenn ich einen Mindestlohn einführe, dass dann die Beschäftigungsgelegenheit komplett wegfällt, weil sich das dann einfach nicht mehr lohnt, jemanden zu beschäftigen. Denn zu dem höheren Lohn würden ja noch die Lohnzusatzkosten hinzukommen. Ob dann jemand besser damit bedient ist, als gar keinen Arbeitsplatz mehr zu haben, ist eine andere Frage.
DW-TV: Aber in England funktioniert das ja auch zum Beispiel.
Holger Schäfer: Ja, man kann aber jetzt das Sozialsystem von England nicht 1:1 übertragen oder sich einen Aspekt herausgreifen, um ihn dann auf Deutschland zu übertragen, das funktioniert nicht. Und in England sind es zum Beispiel ganz andere Regeln der sozialen Grundsicherung, die dort gelten.
Interview: Anja Heyde